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Feldwieser Str. 48
83236 Übersee a. Chiemsee

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Wann darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?

Eine Regelung im Mietvertrag, dass der Vermieter generell und uneingeschränkt ein Recht zum Betreten der Mietwohnung hat, ist unwirksam. Ein Vermieter darf aber auf die Besichtigung der vermieteten Wohnung bzw. des vermieteten Hauses bestehen, wenn er einen triftigen Grund hierfür hat. Ein triftiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Vermieter die Immobilie verkaufen will, die Wohnung einem potenziellen Nachmieter zeigen möchte oder wenn Heizkostenverteiler und Wasseruhren abgelesen werden müssen.

Unsere neue Adresse ab dem 1. Februar 2024 lautet:

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