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BGH: Bauunternehmer muss Kosten für privates Sachverständigengutachten selbst tragen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein von einem Bauherrn in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten es nicht rechtfertigt, dass der beklagte Bauunternehmer auch ein Sachverständigengutachten in Auftrag gibt. Auch wenn der Bauunternehmer einen möglichen Prozess gewinnt, könne er deshalb nicht die Kosten für sein privates Sachverständigengutachten vom Bauherrn verlangen. Darauf weist Beate Kopp-Landler, 2. Vorsitzende von Haus & Grund Traunstein, hin.

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