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Wann darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?

Eine Regelung im Mietvertrag, dass der Vermieter generell und uneingeschränkt ein Recht zum Betreten der Mietwohnung hat, ist unwirksam. Ein Vermieter darf aber auf die Besichtigung der vermieteten Wohnung bzw. des vermieteten Hauses bestehen, wenn er einen triftigen Grund hierfür hat. Ein triftiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Vermieter die Immobilie verkaufen will, die Wohnung einem potenziellen Nachmieter zeigen möchte oder wenn Heizkostenverteiler und Wasseruhren abgelesen werden müssen.

Arbeitszimmer zuhause? Höhere Steuerersparnis möglich!

Hat man sich in der eigenen Wohnung ein Arbeitszimmer eingerichtet, kann man unter Umständen die hierdurch entstehenden Aufwendungen – z.B. Schuldzinsen, Absetzung für Abnutzung – bis zu einem Betrag von 1.250 Euro bei der Steuererklärung angeben und so die Einkommensteuer senken. Nutzen mehrere, zum Beispiel Ehepartner, dieses Arbeitszimmer gemeinsam, mussten sie sich bisher den Höchstbetrag von 1.250 Euro teilen. Durch eine Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs ist dies nun nicht mehr notwendig.