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Arbeitszimmer zuhause? Höhere Steuerersparnis möglich!

Hat man sich in der eigenen Wohnung ein Arbeitszimmer eingerichtet, kann man unter Umständen die hierdurch entstehenden Aufwendungen – z.B. Schuldzinsen, Absetzung für Abnutzung – bis zu einem Betrag von 1.250 Euro bei der Steuererklärung angeben und so die Einkommensteuer senken. Nutzen mehrere, zum Beispiel Ehepartner, dieses Arbeitszimmer gemeinsam, mussten sie sich bisher den Höchstbetrag von 1.250 Euro teilen. Durch eine Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs ist dies nun nicht mehr notwendig.

Mietausfälle kompensieren – Mittels Grundsteuererlass

Hatten Hausbesitzer im vergangenen Jahr geringe oder gar vollständig ausbleibende Mieten zu beklagen, können sie beantragen, dass ihnen die Grundsteuer teilweise erlassen wird. So lässt sich die finanzielle Belastung durch die Grundsteuer unter Umständen um die Hälfte reduzieren. Entsprechende Anträge können Steuerpflichtige für das Jahr 2016 noch bis zum 31. März 2017 bei der zuständigen Gemeinde stellen.

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