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Mietausfälle kompensieren – Mittels Grundsteuererlass

Hatten Hausbesitzer im vergangenen Jahr geringe oder gar vollständig ausbleibende Mieten zu beklagen, können sie beantragen, dass ihnen die Grundsteuer teilweise erlassen wird. So lässt sich die finanzielle Belastung durch die Grundsteuer unter Umständen um die Hälfte reduzieren. Entsprechende Anträge können Steuerpflichtige für das Jahr 2016 noch bis zum 31. März 2017 bei der zuständigen Gemeinde stellen.

Unsere neue Adresse ab dem 1. Februar 2024 lautet:

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