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Energieausweis: Handlungsbedarf für viele Immobilieneigentümer

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) des Jahres 2007 wurde die Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises für Gebäude eingeführt. Energieausweise haben grundsätzlich eine Gültigkeit von zehn Jahren ab Ausstellungsdatum. Somit besteht für viele Immobilieneigentümer jetzt Handlungsbedarf. (…)

Starkregen: Schutzvorkehrungen können Schäden verhindern

In den vergangenen Wochen kam es in Bayern vielerorts zu schweren Gewittern mit heftigem Starkregen. Durch Starkregen kann in kurzer Zeit so viel Regen fallen, dass Straßen unter Wasser gesetzt werden. Das kann verheerende Schäden nach sich ziehen. Deshalb sollten Immobilieneigentümer die notwendigen Schutzvorkehrungen noch vor dem nächsten Starkregen treffen.

BGH: Bauunternehmer muss Kosten für privates Sachverständigengutachten selbst tragen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein von einem Bauherrn in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten es nicht rechtfertigt, dass der beklagte Bauunternehmer auch ein Sachverständigengutachten in Auftrag gibt. Auch wenn der Bauunternehmer einen möglichen Prozess gewinnt, könne er deshalb nicht die Kosten für sein privates Sachverständigengutachten vom Bauherrn verlangen. Darauf weist Beate Kopp-Landler, 2. Vorsitzende von Haus & Grund Traunstein, hin.

Wann darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?

Eine Regelung im Mietvertrag, dass der Vermieter generell und uneingeschränkt ein Recht zum Betreten der Mietwohnung hat, ist unwirksam. Ein Vermieter darf aber auf die Besichtigung der vermieteten Wohnung bzw. des vermieteten Hauses bestehen, wenn er einen triftigen Grund hierfür hat. Ein triftiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Vermieter die Immobilie verkaufen will, die Wohnung einem potenziellen Nachmieter zeigen möchte oder wenn Heizkostenverteiler und Wasseruhren abgelesen werden müssen.

Focus-Spezial: Landler Immobilien zählt zu den besten Maklern Deutschlands

Focus-Spezial „Immobilienatlas 2017″ vergleicht Miet- und Kaufpreise für Häuser und Wohnungen in 100 Städten und gibt Prognosen für künftige Entwicklungen. Außerdem untersucht das Magazin 15 Regionen detaillierter und hinterfragt, wo sich ein Kauf lohnt – neben den großen Standorten finden hier auch kleinere Städte wie Braunschweig, Erlangen, Münster oder Ingolstadt Berücksichtigung.

Arbeitszimmer zuhause? Höhere Steuerersparnis möglich!

Hat man sich in der eigenen Wohnung ein Arbeitszimmer eingerichtet, kann man unter Umständen die hierdurch entstehenden Aufwendungen – z.B. Schuldzinsen, Absetzung für Abnutzung – bis zu einem Betrag von 1.250 Euro bei der Steuererklärung angeben und so die Einkommensteuer senken. Nutzen mehrere, zum Beispiel Ehepartner, dieses Arbeitszimmer gemeinsam, mussten sie sich bisher den Höchstbetrag von 1.250 Euro teilen. Durch eine Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs ist dies nun nicht mehr notwendig.

Mietausfälle kompensieren – Mittels Grundsteuererlass

Hatten Hausbesitzer im vergangenen Jahr geringe oder gar vollständig ausbleibende Mieten zu beklagen, können sie beantragen, dass ihnen die Grundsteuer teilweise erlassen wird. So lässt sich die finanzielle Belastung durch die Grundsteuer unter Umständen um die Hälfte reduzieren. Entsprechende Anträge können Steuerpflichtige für das Jahr 2016 noch bis zum 31. März 2017 bei der zuständigen Gemeinde stellen.

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