Im Winter können Schnee und Eis auf Gehwegen sehr schnell zur Gefahr werden. Aber wessen Pflicht ist es eigentlich, “vor der eigenen Türe zu kehren”? Ist Schneeräumen eine Pflicht des Hauseigentümers oder des Mieters? Und wann sind Gemeinden, Städte und Länder zuständig? Antworten liefert der Verein “Haus & Grund Bayern”.