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Wohnungsübergabe: Was muss der Vermieter beachten?

Nicht selten entstehen bei der Rückgabe der Wohnung am Ende eines Mietverhältnisses Probleme zwischen Mieter und Vermieter. Was, wenn die Wohnung in einem miserablen Zustand ist? Welche Arbeiten kann der Vermieter vom Mieter verlangen?

Schneeräumen: Wer ist zuständig? Eigentümer oder Mieter?

Fällt im Winter Schnee oder bildet sich Eis, müssen Hausbesitzer tagsüber die Gehwege vor ihrem Grundstück räumen und streuen.

Im Winter können Schnee und Eis auf Gehwegen sehr schnell zur Gefahr werden. Aber wessen Pflicht ist es eigentlich, “vor der eigenen Türe zu kehren”? Ist Schneeräumen eine Pflicht des Hauseigentümers oder des Mieters? Und wann sind Gemeinden, Städte und Länder zuständig? Antworten liefert der Verein “Haus & Grund Bayern”.

Auszeichnung bestätigt: Landler Immobilien gehört weiterhin zu Europas Besten

Bellevue 2020 Landler Immobilien

Landler Immobilien ist in diesem Jahr erneut mit dem Qualitätssiegel „Bellevue Best Property Agents“ ausgezeichnet worden.
Die international anerkannte Auszeichnung wird seit 2006 vom Preisgeber Bellevue – Europas größtem Immobilienmagazin – kostenfrei an empfehlenswerte Immobilienunternehmen vergeben.

Mieten oder Kaufen? Beate Landler im Interview mit Bayernwelle

Es ist die zentrale Frage, die junge Menschen in Zeiten niedriger Zinsen mehr denn je beschäftigt: Mieten oder Kaufen? Im Interview mit dem Radiosender Bayernwelle erklärt Immobilienmaklerin Beate Kopp-Landler, welche Faktoren Sie bei der Beantwortung dieser zukunftsweisenden Frage beachten müssen.

Päckchenpacker gesucht: Landler Immobilien beteiligt sich an „Geschenk mit Herz“ 2019

Seit 2003 freuen sich zehntausende Kinder in Not auf ihr persönliches Weihnachtspäckchen aus Deutschland. Für viele von ihnen ist es das erste Geschenk ihres Lebens. Die Weihnachtsaktion „Geschenk mit Herz“ der bayerischen Hilfsorganisation humedica e. V. in Zusammenarbeit mit Sternstunden e. V. und Bayern 2, macht es möglich. Heuer wieder mit dabei: Landler Immobilien aus Übersee.

Hohe Bußgelder bei Nicht-Vorlage des Energieausweises

Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) muss der Vermieter oder der Verkäufer einer Immobilie dem Interessenten den Energieausweis des Gebäudes vorlegen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Die richtige Abrechnung beim Nutzerwechsel

Nicht selten kommt es bei Immobilien zu einem Nutzerwechsel, sei es, weil der Eigentümer seine Wohnung verkauft, oder der Mieter umzieht. Auch dann obliegt es dem Hausverwalter bzw. dem Vermieter die Abrechnung des Wärme- und Wasserverbrauchs vorzunehmen. Doch nur selten fällt der Nutzerwechsel mit der sowieso fälligen Hauptablesung des Gebäudes zusammen. Was gilt es also zu beachten, um eine richtige Abrechnung vorzunehmen?

Unsere neue Adresse ab dem 1. Februar 2024 lautet:

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