Neue BGB-Vorschriften zur Maklerprovision beim Immobilienkauf ab 23.12.2020 beschlossen

Am 05.06.2020 hat der Bundesrat dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ zugestimmt. Ab 23.12.2020 gilt das neue Gesetz. Damit werden in das BGB neue zusätzliche Regelungen über die Maklerprovision eingefügt.
Anbringung von Markisen an Mietwohnungen: mit oder ohne Genehmigung des Vermieters?

Darf der Mieter einfach eine Markise anbringen, ohne den Vermieter vorher um Erlaubnis zu bitten? Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, klärt auf.
Auszeichnung bestätigt: Landler Immobilien gehört weiterhin zu Europas Besten

Landler Immobilien ist in diesem Jahr erneut mit dem Qualitätssiegel „Bellevue Best Property Agents“ ausgezeichnet worden.
Die international anerkannte Auszeichnung wird seit 2006 vom Preisgeber Bellevue – Europas größtem Immobilienmagazin – kostenfrei an empfehlenswerte Immobilienunternehmen vergeben.
Mieten oder Kaufen? Beate Landler im Interview mit Bayernwelle

Es ist die zentrale Frage, die junge Menschen in Zeiten niedriger Zinsen mehr denn je beschäftigt: Mieten oder Kaufen? Im Interview mit dem Radiosender Bayernwelle erklärt Immobilienmaklerin Beate Kopp-Landler, welche Faktoren Sie bei der Beantwortung dieser zukunftsweisenden Frage beachten müssen.
Päckchenpacker gesucht: Landler Immobilien beteiligt sich an „Geschenk mit Herz“ 2019

Seit 2003 freuen sich zehntausende Kinder in Not auf ihr persönliches Weihnachtspäckchen aus Deutschland. Für viele von ihnen ist es das erste Geschenk ihres Lebens. Die Weihnachtsaktion „Geschenk mit Herz“ der bayerischen Hilfsorganisation humedica e. V. in Zusammenarbeit mit Sternstunden e. V. und Bayern 2, macht es möglich. Heuer wieder mit dabei: Landler Immobilien aus Übersee.
IVD Ehrenurkunde für Beate Kopp-Landler

Beate Kopp-Landler wurde im Mai 2019 vom IVD ausgezeichnet für 10 Jahre Zugehörigkeit zum Immobilienverband Deutschland. (siehe Bild rechts)
Mietpreisbremse: Diese Gemeinden und Städte in der Region sind betroffen (Ein Beitrag von Chiemgau 24)

Das Online-Portal Chiemgau 24 hat die Mietpreisbremse, die ab ab dem 7. August 2019 in 162 bayerischen Städten und Gemeinden gilt, genauer angesehen und die wichtigsten Infos für Mieter und Vermieter im Chiemgau zusammengetragen. Daher empfehlen wir den Beitrag und leiten Sie an dieser Stelle weiter.
Hohe Bußgelder bei Nicht-Vorlage des Energieausweises

Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) muss der Vermieter oder der Verkäufer einer Immobilie dem Interessenten den Energieausweis des Gebäudes vorlegen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Die richtige Abrechnung beim Nutzerwechsel

Nicht selten kommt es bei Immobilien zu einem Nutzerwechsel, sei es, weil der Eigentümer seine Wohnung verkauft, oder der Mieter umzieht. Auch dann obliegt es dem Hausverwalter bzw. dem Vermieter die Abrechnung des Wärme- und Wasserverbrauchs vorzunehmen. Doch nur selten fällt der Nutzerwechsel mit der sowieso fälligen Hauptablesung des Gebäudes zusammen. Was gilt es also zu beachten, um eine richtige Abrechnung vorzunehmen?
Presseinformation: Die Eigentümerversammlung – lästige Pflicht oder wichtiges Organ?

Die Eigentümerversammlung ist für viele Wohnungseigentümer eine lästige Veranstaltung. Dabei sollte niemand die Wichtigkeit dieser Versammlung unterschätzen.
Päckchenpacker gesucht: Landler Immobilien beteiligt sich an „Geschenk mit Herz“

Seit 2003 freuen sich zehntausende Kinder in Not auf ihr persönliches Weihnachtspäckchen aus Deutschland. Für viele von ihnen ist es das erste Geschenk ihres Lebens. Die Weihnachtsaktion „Geschenk mit Herz“ der bayerischen Hilfsorganisation humedica e. V. in Zusammenarbeit mit Sternstunden e. V. und Bayern 2, macht es möglich. Heuer wieder mit dabei: Landler Immobilien, Übersee.
Keine Haftung der WEG bei nicht ordnungsgemäß ausgeführten Sanierungsmaßnahmen

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann Beschlüsse fassen, um Handlungsgrundlagen zu schaffen. Sind in einer Einheit Feuchtigkeitsschäden vorhanden, kann der Verwalter aufgrund gefasster Beschlüsse entsprechende Sanierungsarbeiten im Gemeinschaftseigentum in Auftrag geben. Werden die Arbeiten nicht vollständig ausgeführt und vom Verwalter ursprünglich gefasste Beschlüsse nicht weiterverfolgt, bleiben Mängel bestehen. Fordert der betroffene Eigentümer jetzt Schadensersatz von der Gemeinschaft, geht er leer aus, (…).